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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 21.10.2009


Projektförderung im Bereich der Bildenden Kunst 2010
AVIVA-Redaktion

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch im Jahr 2010 Zuschüsse für Projektvorhaben von Berliner KünstlerInnen, die sich bis zum 25. November 2009 für die Förderung beworben haben.




Gefördert werden Projekte, in denen besonders neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reicht von Malerei, Bildhauerei, der künstlerischen Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten, Performances und Arbeiten im Bereich der Medienkunst. Es kann sich dabei sowohl um Projekte von einzelnen KünstlerInnen als auch um Gruppenprojekte handeln.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die AntragstellerInnen ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Ausstellung beziehungsweise die Erstaufführung von künstlerischen Videos zwischen März und Dezember 2010 in Berlin durchgeführt wird. Die Vergabe der Fördermittel kann nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel erfolgen. Studierende können keine Zuschüssen bekommen.

Bewerbungsschluss ist der 25. November 2009 (Poststempel).

Die Bewerbungsunterlagen liegen unter folgender Adresse zur Abholung bereit:
Regierender Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin
Referat V D - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen - Zimmer 4/A/2

Die Unterlagen können auch beim Pförtner abgeholt werden und stehen im Internet unter dieser Adresse zur Verfügung:

www.berlin.de





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